Rechtsgebiete

Qualifizierte Rechtsberatung, wie sie mein Anspruch ist, setzt Spezialisierung voraus. Die kann ich in den folgenden Rechtsgebieten vorweisen:

Handels- und Gesellschaftsrecht

Ein wesentlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung im Handelsrecht und im Gesellschaftsrecht. Ich berate Unternehmen, Freiberufler und Existenzgründer in sämtlichen Fragestellungen dieser Rechtsgebiete, oftmals unter Einbeziehung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, um Querschnittsthemen interdisziplinär zu lösen.

Die Beratung über die richtige Gesellschaftsform und deren Haftungsrisiken für Gesellschafter und gehören genauso zu meinem Beratungsangebot wie die Erstellung und Überprüfung von Gesellschaftsverträgen. Ich entwerfe Unternehmenskaufverträge und prüfe Vertragsentwürfe der Gegenseite auf rechtliche Schwächen und Risiken. Auch Joint Ventures sind von meinem Beratungsangebot erfasst.

Auch die Einbindung von Führungskräften und Mitarbeitern gehört zu meinem Beratungsangebot, sei es über eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung, eine Tantiemeregelungen o.ä.

Einen weiteren Schwerpunkt meiner Tätigkeit bilden die Beratung und Vertretung im Rahmen von Konflikten zwischen Gesellschaftern, Geschäftsführern und anderen Organen. Auch setze ich Ansprüche aus Organhaftung (u.a. die Haftung von Geschäftsführern), Gesellschafterhaftung durch oder wehre entsprechende Ansprüche ab.

Im Handelsrecht biete ich Unterstützung bei der Gestaltung, Verhandlung und Abwicklung nationaler und internationaler Verträge, Projekte und Transaktionen. Ich entwerfe und prüfe Handelsvertreterverträge und begleite Sie bei der Abwicklung solcher Vereinbarungen. Darüber hinaus begleite ich Sie und Ihr Unternehmen in alle rechtlichen Fragen Ihres Alltagsgeschäfts und helfe Ihnen, wenn es sein muss, auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.

Vertragsrecht und Vertragsgestaltung

Ich berate Sie in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten, die Sie persönlich oder Ihr Unternehmen betreffen. Ich erstelle, prüfe und verhandele alle Arten von zivil- und handelsrechtlichen Verträgen. Diese können die Erbringung von Dienstleistungen, der Produktion und dem Handel von Wirtschaftsgütern betreffen, wie beispielsweise Liefer- und Vertriebsverträge, die Erstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen etc. Mit auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie Ihre Haftungsrisiken im Umgang mit Ihren Vertragspartnern signifikant vermindern.

Ich entwerfe die von Ihnen benötigten Verträge und Vertragsmuster, überprüfe vorhandene Vereinbarungen und passe Sie Ihren Bedürfnissen an.

Ich begleite oder vertrete Sie in Vertragsverhandlungen und übernehme im Konfliktfall ihre außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung.

Datenschutzrecht

Im Bereich des Datenschutzes biete ich Ihnen von einer ersten Überprüfung, ob Ihr Unternehmen datenschutzkonform aufgestellt ist, auch die Begleitung des Prozesses einer datenschutzkonformen Aufstellung.

Ich prüfe Ihren Außenauftritt auf Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung und aller einschlägigen Gesetze, prüfe und entwerfe Datenschutzhinweise, Einwilligungserklärungen, Auftragsverarbeitungsverträge, internationale Datentransfervereinbarungen wie Standardvertragsklauseln und Binding Corporate Rules auch aus Sicht von deutschen Tochterunternehmen sowie sonstige Verträge, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Gerne übernehme ich Mitarbeiterschulungen im Bereich des Datenschutzes, die passgenau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind oder stehe als konstanter Ansprechpartner im Bereich des rechtlichen Datenschutzes zur Verfügung.

Ich vermittele Ansprechpartner für den technischen Datenschutz und koordiniere hier die Anpassung der Prozesse nach Ihren Vorgaben und rechtlichen Bedürfnissen.

Darüber hinaus betreue ich auch laufende Verfahren mit den jeweiligen Landesbeauftragten für Datenschutz und stimme Vorgehensweisen bei Bedarf mit diesen ab.

Arbeitsrecht

Ich bin im Individualarbeitsrecht tätig, und zwar sowohl im Rahmen der Prozessvertretung als auch im Bereich der Beratung und Gestaltung. Hier bin ich sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite tätig.

Ich entwerfe Arbeitsverträge für Mitarbeiter sowie für Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer bzw. prüfe diese. Auch Nutzungsregelungen für Dienstfahrzeuge, EDV und Smartphones gehören dazu. Ich prüfe auch Ihre Vorlagen auf rechtliche Fallstricke und passe sie der neuesten Rechtsprechung an.

Daneben berate ich Sie sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer zu den unterschiedlichen Vergütungsregelungen und Beteiligungsmodellen, Wettbewerbsverboten und zur Arbeitnehmerüberlassung (einschließlich Werkvertragsrecht).

Ich berate Sie zudem zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowohl aus Arbeitgebersicht als auch als betroffener Arbeitnehmer (Kündigung, Aufhebungsvereinbarungen etc.).

Auch in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen vertrete ich Ihre Interessen.

Arzt- und Medizinrecht

Ob Gemeinschaftspraxis, Berufsausübungsgemeinschaft, MVZ oder Apparategemeinschaft: Ich berate und begleite Ihre Vorhaben über alle beruflichen Entwicklungsstufen hinweg, von der Gründungsberatung bei der Errichtung, der Gestaltung der Gesellschaftsverträge und die langfristige Betreuung ärztlicher Kooperation bis hin zur Veräußerung von Praxisanteilen oder ganzen Praxen.

Immer stärker wird das Arzt- und Medizinrecht durch neue Gesetze, Verordnungen, Normen und laufend veränderte Richtlinien reglementiert. Daneben sind heute eine Vielzahl von Geschäftsmodellen zugelassen, die beteiligte Leistungsträger sowohl organisatorisch wie auch unternehmerisch entlasten und die Patientenversorgung optimieren können. Auch die Wertschöpfung für den einzelnen Arzt wird dadurch unter Umständen erleichtert. Für Ärztinnen und Ärzte, deren Aufmerksamkeit vornehmlich ihren Patienten dient, ein neben der Patientenbetreuung immer schwieriger zu beherrschendes Thema.

Ich berate Ärzte, Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften sowie Apotheker umfassend in allen Bereichen des Medizinrechts. Mein Schwerpunkt ist dabei die Beratung im medizinischen Gesellschafts-, Sozial-, Verwaltungs- sowie Haftungsrecht. Ich berate Sie, wenn Sie oder ein Partner aus der Gemeinschaft ausscheiden wollen oder eine Erweiterung der Gemeinschaft auf Basis vorhandener Verträge ansteht. Mein Leistungsspektrum umfasst dabei die Erstellung und Prüfung von Auflösungs- und Ausscheidungsvereinbarungen, Beitrittsverträgen und Kaufverträgen. Im Hinblick auf den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis berate ich Sie im Vertragsarztrecht sowie im Gebührenrecht. Ich unterstütze Sie bei der Abwehr von Rückforderungsansprüchen der KV oder der KZV.

Darüber hinaus berate ich Sie und Ihre Praxis in allen Belangen aus dem Praxisumfeld wie Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Berufsordnung und der DSGVO, arbeitsrechtliche Fragestellungen betreffend angestellte Ärzte und Mitarbeiter, Mietverträge und Leasingverträge etc.

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